Mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) 2017 und dessen Anpassung an EU-Recht wird für Bauleitpläne eine Veröffentlichung im Internet zwingend vorgeschrieben (§ 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB). Dazu sind die Planungen in einem Dateiformat zu übergeben. Die Erstellung dieser Daten war für uns bisher sehr aufwändig. Deshalb arbeiten wir künftig für die Erstellung von Bauleitplänen mit dem Programm „GeoOffice xPlanung“. Das Programm ermöglicht uns nun standardisierte Datenformate (wie z.B. xPlanung) auszugeben und verlustfrei auszutauschen.
Um das GIS-System in seinem gesamten Umfang anwenden zu können, war eine spezielle Mitarbeiterschulung erforderlich. Dafür wurden StadtLandGrün durch das Land Sachsen-Anhalt Mittel des Europäischen Sozialfonds (Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB) gewährt.