Der für das Gebiet der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land neu aufgestellte Flächennutzungsplan wurde im August 2018 durch das Landesverwaltungsamt genehmigt und ist seit Oktober 2018 rechtswirksam. Er stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der gesamten Gemeinde in ihren Grundzügen dar.
Auch die Ergänzung und Änderung des Flächennutzungsplans Landsberg konnte im Jahr 2018 durch StadtLandGrün erfolgreich abgeschlossen werden. Die durch den Landkreis Saalekreis genehmigte Planung für die Gesamtstadt Landsberg wurde durch Bekanntmachung am 9. Mai 2018 rechtswirksam. Seit 2010 gehören zur Stadt Landsberg elf ehemals selbstständige Gemeinden (jetzt Ortschaften) an. Für acht der Ortschaften lagen bereits rechtswirksame Flächennutzungspläne vor. Laut Baugesetzbuch besteht die Möglichkeit, fortgeltende Flächennutzungspläne zu ändern und den Geltungsbereich auf das neue Gebiet auszudehnen. Auf dieser Grundlage erfolgten die kartografische Zusammenführung der fortgeltenden rechts¬wirksamen Flächennutzungspläne sowie eine Ergänzung um die Ortschaften Hohenthurm, Sietzsch und Spickendorf. Dabei wurden die rechtswirksamen Flächennutzungspläne auf ihre Aktualität in Bezug auf die stadtplanerischen Zielstellungen der gesamten Stadt geprüft. Die Neuausweisung von Bauflächen wurde dem ermittelten zukünftigen Wohn- und Gewerbebedarf für das gesamte Stadtgebiet angepasst.