Mit der Genehmigung des Bebauungsplans zur Sicherung zentraler Versorgungsbereiche konnte ein neuartiges Planverfahren erfolgreich abgeschlossen werden.
Grundlage der Planung bildet § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch (BauGB), der die aktive Sicherung zentraler Versorgungsbereiche durch Kommunen ermöglicht. Da die Regelung erst zum 1. Januar 2007 neu in das Baugesetzbuch aufgenommen wurde, lagen zu Beginn der Planung im Juli 2008 kaum Erfahrungen mit diesem Planungsinstrument vor. So setzte in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtentwicklungsamt Merseburg ein intensiver Lernprozess hinsichtlich der Festsetzungs¬möglichkeiten § 9 Abs. 2a nach dem Motto „learning by doing“ ein.
Der Satzungsbeschluss für den gesamtstädtischen Bebauungsplan wurde am 7. Juli 2011 gefasst. Die Genehmigung erteilte der zuständige Saalekreis am 10. Oktober 2011.
Siehe hierzu auch Entwicklung eines Bebauungsplan zur Sicherung zentraler Versorgungsbereiche durch StadtLandGrün.